Luftverkehrsrecht aus Sicht einer Landesluftfahrtbehörde: Ein Zitat
Seit nunmehr weit über einem Jahr obliegt die Ausweisung von Modellfluggeländen allein den Modellflugverbänden, die hierfür eine Verbandsbetriebserlaubnis (VBE) vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) erhalten haben und noch immer gibt es diesbezüglich große Unsicherheiten auf Seiten der Vereine und ihrer Mitglieder, die deshalb den Kontakt zu den Landesluftfahrtbehörden suchen.